Datenschutz-Politik und Verwaltung

Die Datenschutz-Politik und Verwaltung GINEFIV, S.L., basiert auf der vom europäischen Parlament und des Rates verankerten allgemeinen europäischen Relegung (EU) 2016/679, vom 27. April 2016, zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und freien Datenverkehrs dieser. (Datenschutzgrundverordnung DSGVO), auf dem Organgesetz 3/2018, vom 5. Dezember, zum Schutz personenpezognener Daten und zur Garantie digitaler Rechte laut Eropäischer Datenschutzverordnung (GDPR/LOPDGDD), ebenso wie auf den intenationen Standards der Datenschutz-Politik und Verwaltung zu Sicherheitsinformationen (ISO 27001) und Privatsphäre (ISO 27701).

GINEFIV, S.L, verpflichtet sich zum Datenschutz innerhalb des Betriebs um das personenbezogene Datonschutzrecht der Interessierten durch Durchsetzung und Ausübung ihrer Aktivität zu gewähren.

Die Datenschutz-Politik und Verwaltung, unter Verantworgung der Direktion stützt sich auf die folgenden Prinzipien:

  1. Den Datenschutz zu einem Basisziel der Organisation zu machen, d.h für das gesamte Personal sich mit Erfolg dieser Aufgabe zu widmen.
  2. Eine ehrliche Verpflichtung anzunehmen und daher die Datenschutz-Politik und Vewwaltung für jede/n unter den Interesssierten zugänglich zu machen
  3. Die persönlichen Daten rechtmässig, zwecktreu und transparent zu verwalten; Diese auf eindeutige und einsichtbare Weise darzustellen und deren Ziel warum diese aufgenommen wurden.
  4. Aufnahme der persönlichen Daten nur zu bestimmten, legitimen und konkreten Zwecken und diese nicht des Weiteren auf inkompatible Weise mit der Zweckvereinbarung zu verwenden.
  5. Datenerhebung-und Verwaltung persönlicher Daten ausschliesslich entsprechend, sachdienlich und beschränkt auf das Notwendige, zweckbezogen auf die Ergebnisse.
  6. Genaue und aktualisierte Speicherung der persönlichen Daten, daher alle sinnvollen Massnahmen anzuwenden damit diese ohne Aufschub enfernt oder rektifiziert werden können falls diese zweckdienlich verwaltungstechnisch nicht korrekt sind.
    7.Verfügungstellung von Systemen zur Aktualisierung ihrer persönlichen Daten für Interessenten.
  7. Nach dem Ablauf der notwenigen Zeit zum Zweck der erzielten persönlichen Datenwerwaltung die Information zur Identifizierung der Interessenten nicht weiter zu speichern.
  8. Die personenbezogenen Daten des Nutzers durch Anwendung technischer und entsprechender organisatorischer Mittel so zu verwalten, dass die Sicherheit gewährleistet wird, inklusive Schutz gegen nicht autorisierte oder verbotene Verwendung bzw.gegen Verlust, Zerstörung oder zufälligen Schaden.
  9. Immer eine Einverständniserklärung vom Interessenten zu fordern, sollte es notwendig sein um die pesonenbezogenen Daten zu verwalten.
  10. Verwaltung sensibler Daten durch Spezialkategorien.
  11. Systematische Bewertung der Wiksamkeit der angewandten Mittel um die Sicherheit zu garantieren, damit die Verwaltung des Datenschutzes gestützt und basierend auf objektiven Daten bleibt, somit einer dauerhaften Verbesserung zweckdienlich.
  12. Verringerung und Beseitigung der mit der Aktivität verbundenen Risiken durch ein Identifikations-und Bewertungssystem.
  13. Informationserhalt und laufende Ausbildung als Grundlage für das gesamte Personal des betreffenden Instituts als Einbindung zur Verwaltung persönlicher Daten damit der Datenschutz der Nutzer als ein Grundrecht erfahren wird.
  14. Garantie der Rechtsausübung zum Schutz personenbezogene Daten betreffend, eine Zeit- und formgerechte Antwort versichernd.